Der Wettlauf „Mensch gegen Maschine“ ist eine Laufveranstaltung, die beim zuständigen Leichtathletik-Verband angemeldet und sportfachlich genehmigt worden ist. Der 6. Wettlauf „Mensch gegen Maschine“ ist unter der Veranstaltungsnummer 23V09900018500000 geführt und wird von der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen veranstaltet.
Die Teilnehmenden einer angemeldeten stadionferne (Lauf-)Veranstaltungen in Niedersachsen werden umfassend versichert. Grundlage des Versicherungsschutzes sind die Leistungen der ARAG. Es besteht eine Unfall,-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung der ARAG für:
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Startplatz zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit dem Verlassen der Laufstrecke, spätestens mit dem Ende der Veranstaltung. Mitversichert ist der direkte Rückweg von der Veranstaltung nach Hause.
Grundsatz
Der Versicherungsschutz der ARAG ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen. In ihm sind vor allem Leistungen für schwere Unfälle vorgesehen. Gesundheitliche Bagatellschäden dürfen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen.
Mit der Anmeldung und Genehmigung der Veranstaltung beim NLV beteiligt sich der Veranstalter am DLV-Härtefonds, der bei Todesfällen im Rahmen von Laufveranstaltungen soziale Härten durch finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen mildert.