Mit der verbindlichen Anmeldung zum Wettlauf „Mensch gegen Maschine“ erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen uneingeschränkt an.
Für Sammelanmeldungen und Anmeldungen von Staffeln und Mannschaften gilt: Der Anmelder der Sammelanmeldung beziehungsweise der Anmelder einer Staffel oder Mannschaft erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm angemeldeten Teilnehmern bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, welchem vom Sportler durch Bekanntgabe der eigenen Bankverbindung zugestimmt wird.
Der Sportler ermächtigt den Veranstalter, einmalig eine Zahlung von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Abbuchung des Zahlbetrages erfolgt in der Kalenderwoche, in der die Veranstaltung stattfindet. Zugleich weist er sein/ihr Kreditinstitut an, die vom Veranstalter auf sein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Er kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kosten, die durch fehlerhafte Angaben des Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach der Meldung beim Veranstalter online über die entsprechende Webseite und nach dem Eingang der Gelder für Startplatz und ggf. Zusatzleistungen. Bei Abmeldung des Teilnehmers oder Nichtantreten erfolgt keine Erstattung des Organisationsbeitrages (Startgeld und Zusatzleistungen). Die bei der Anmeldung gebuchten Zusatzleistungen werden nicht übertragen oder erstattet.
Jeder ist startberechtigt, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter für die ausgewählte Disziplin erreicht hat. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Abweichungen von der Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Das Mitführen von Tieren und Babyjoggern ist untersagt.
Sportgeräte wie Handbikes, Inline-Skates, Walking-Stöcke etc. sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung angegeben ist oder der Veranstalter dies ausdrücklich genehmigt.
Der Sportler erklärt mit seiner Anmeldung, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Es liegt einzig im Verantwortungsbereich des Sportlers, unmittelbar vor Teilnahme an der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand ärztlich und seinen Trainingszustand sportmedizinisch jeweils auf Tauglichkeit für eine Teilnahme an der Veranstaltung hin überprüfen zu lassen. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Sportlers. Der Sportler willigt ein, dass Sanitätspersonal bzw. Wettkampfleitung ihn bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf nehmen darf. Der Sportler versichert die Richtigkeit der in der Meldung gemachten Angaben.
Teilnahmeberechtigung und Startnummer sind nicht auf Dritte übertragbar.
Bei Sammelmeldungen werden die Startunterlagen nur geschlossen an den Vereinsvertreter ausgegeben.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler.
Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder sonstige Schadenfälle. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
Bei Nichtantreten besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war.
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie zu Zwecken der Medienberichterstattung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem Wettlauf Mensch gegen Maschine gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern und/oder fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch seinerseits genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen.
Der Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an Deutscher Eisenbahn-Verein e.V., Postfach 1106, 27300 Bruchhausen-Vilsen.